Leistungen für Bildung und Teilhabe

Bis 28. Februar 2025 können Anträge auf Zuschuss für den persönlichen Schulbedarf eingereicht werden

Das Bildungspaket unterstützt Familien mit geringem Einkommen dabei, ihren Kindern beispielsweise die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder die Teilnahme am Mittagessen in der Schule oder KiTa zu ermöglichen. Auch für die Anschaffung von Schulbedarf wie einer Schultasche, Sportzeug oder für Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, wie Füller, Malstifte, Zirkel, Geodreieck usw. gibt es zweimal im Jahr einen Zuschuss. Die nächste Teilzahlung in Höhe von 65,00 Euro erfolgt zum 01.02.2025. Der Schulbedarf wird als Geldleistung direkt an die Eltern bzw. Schüler ausgezahlt.

Bezieher von Bürgergeld-Leistungen, Sozialhilfeleistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen diese Leistung automatisch durch das Jobcenter, das Sozialamt bzw. Amt für Migration gezahlt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Im Gegensatz dazu ist für Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) bekommen, für jedes Kind ein gesonderter Antrag notwendig!

Die Anträge für das 2. Schulhalbjahr sollten bis spätestens 28.02.2025 eingereicht werden.

Das passende Antragsformular gibt es beim Landratsamt Oberallgäu, bei den Gemeinde- und Stadtverwaltungen des Landkreises sowie auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.oberallgaeu.org/btl

Interessierte Eltern finden dort Informationen zur Anspruchsberechtigung und zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten des Bildungspakets. Telefonisch ist das Team für Bildungs- und Teilhabeleistungen im Landratsamt Oberallgäu unter Tel.: 08321/612- 140 bzw. 141 erreichbar.

 

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