Wie wird eine Fahrradstraße baulich gestaltet?
Die bauliche Gestaltung leitet sich aus der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO), der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) und den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) in ihrer jeweils gültigen Fassung ab. Die Anwendung der technischen Regelwerke und des Standes der Technik ist Voraussetzung für eine Förderung durch das Bundesumweltministerium.
Nach RASt sollten Fahrradstraßen gegenüber anderen Erschließungsstraßen Vorfahrt erhalten.
Für eine Vorfahrtsberechtigung zur Sicherung hoher Reisegeschwindigkeiten ist insbesondere zu berücksichtigen, dass diese mit entsprechender baulicher Gestaltung (z.B. Aufpflasterung) und deutlicher Kennzeichnung der Kreuzungsbereiche erfolgt. Die RASt und VwV-StVO verweisen hinsichtlich der Gestaltung auf die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) als technisches Regelwerk der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). Die ERA sieht in der Regel geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen, z.B. durch eine Anhebung der gesamten Kreuzungsfläche vor. Im entsprechenden Schaubild unten ist ebenso die Ausbildung einer Torsituation sowie deren Kenntlichmachung durch vertikale Elemente, z.B. Bäume ersichtlich. Nach RASt haben Bäume einen hohen ökologischen Wert und dienen verkehrstechnisch der Ausbildung von Torsituationen und der vertikalen Verdeutlichung von Einengungen.
Die Gestaltung der Fahrradstraße in der Schillerstraße wurde vom Institut für innovative Städte geplant und erfolgte auf der Grundlage der technischen Regelwerke sowie des Fachbuches „Einrichtung von Fahrradstraßen“ von Thiemo Graf.
Ersichtlich ist die deutliche Kennzeichnung durch Roteinfärbung der Furt, die Aufpflasterung und Anrampung des Kreuzungsbereiches, die Ausbildung der Torsituation mit einer Durchfahrtsbreite von 4,5m sowie deren Verdeutlichung durch Grüninseln mit Bepflanzung. Fahrradstraßen verlaufen üblicherweise durch Tempo-30-Zonen. Die entsprechende verkehrsrechtliche Beschilderung ist ebenso dargestellt.
Aufgrund einer Öffentlichkeitsbeteiligung wurde auf eine Anrampung des Kreuzungsbereiches aus Sorge vor Lärmbelästigung verzichtet.