Regeln zur elektronischen Kommunikation mit der Stadt Sonthofen

"Zugangseröffnung"

Die Stadt Sonthofen bietet die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach Art. 3a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen "Zugang" eröffnet hat.

Neben E-Mail bietet die Stadt Sonthofen für ihre Dienstleistungen Online-Formulare an, die elektronisch eingereicht werden können. Diese finden Sie bei der Beschreibung der jeweiligen Dienstleistung, im BayernPortal und unserem Bürgerserviceportal.

Die Stadt Sonthofen eröffnet diesen Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente im Rahmen der folgenden technischen Bedingungen:

Einfache formlose Schreiben

1. Kontaktformular

Einfachen und formlosen Schriftverkehr, für den keine besondere Schriftform erforderlich ist, können Sie über unser Kontaktformular übermitteln. 


2. E-Mail

Für die elektronische Kommunikation per E-Mail ist folgende E-Mail-Adresse eingerichtet:

stadt@sonthofen.de

Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Fachbereiche, Dienststellen oder Personen. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails schicken.

Dabei bitten wir zu beachten:

  • Zugelassenen Dateiformate
    E-Mail-Anhänge werden nur in folgenden Dateiformaten entgegengenommen:
    Adobe Reader (.pdf)
    Rich Text Format (.rtf)
    Textdateien im Format ANSI (.txt)
    Microsoft Word ab Version 2000 bis 2016 (.doc und .docx)
    Microsoft Excel ab Version 2000 bis 2016 (.xls und .xlsx)
    Bilddateiformate: .jpg, .tif, .gif, .png

    Wenn Sie abweichende Formate verwenden, sprechen Sie bitte vorher mit dem Bereich IuK (iuk@sonthofen.de) oder dem Empfänger der E-Mail.

  • In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) verwendet werden.
  • E-Mails können nur bis zu einer Größe von 20 Megabyte (inklusive Anhänge) angenommen werden.
  • Dateien in den o.g. Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Diese gepackten Dateien werden nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (.zip) entgegengenommen.
  • E-Mails können ggf. auf Ihrem Übertragungsweg von Dritten eingesehen und manipuliert werden. Versenden Sie deshalb keine vertraulichen Dokumente oder personenbezogenen Daten mit unverschlüsselter E-Mail.
  • Verschicken Sie Ihr Anliegen an die Stadt Sonthofen per E-Mail, gehen wir davon aus, dass auch die weitere Kommunikation in dieser Angelegenheit auf diesem Wege erfolgen kann, soweit nicht gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Wenn Sie einen anderen Kommunikationsweg wünschen, dann bitten wir darum, uns dies mitzuteilen.
  • Aufgrund ihres Übertragungsweges kann nicht gewährleistet werden, dass eine E-Mail den Adressaten erreicht. Auch ist mit einer E-Mail eine förmliche Zustellung mit Zustellungsnachweis nicht möglich.
  • Zur Vermeidung von Spam-Mails verwendet die Stadt Sonthofen eine automatisierte Software. Es ist daher möglich, dass Ihre E-Mails fälschlicherweise als Spam-Mail identifiziert und nicht zugestellt werden. Eine Benachrichtigung ist in diesen Fällen nicht möglich.

Formgebundene Schreiben / Widerspruchseinlegung

1. Sicherer Dialog

Schreiben, für die eine Rechtsvorschrift grundsätzlich die Schriftform anordnet (z.B. Widersprüche oder formgebundene Anträge) und für die keine Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt, können verschlüsselt über unser "sicheres Kontaktformular" (mit BayernID) in unserem Online-Bürgerserviceportal übermittelt werden. Für diesen Online-Service müssen Sie sich mit der eID-Funktion des Personalausweises oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT), der eID-Karte für EU-Bürger oder dem Softwarezertifikat "ELSTER" identifizieren können.

Informationen zur BayernID finden Sie >> hier im Bayernportal 

2. DE-Mail

Zur verschlüsselten Übermittlung von Nachrichten und Dokumenten können Sie die Stadt Sonthofen außerdem per DE-Mail über das Postfach

stadt.sonthofen@by.de-mail.de

erreichen. Hierfür ist Voraussetzung, dass Sie über ein DE-Mail Konto verfügen. Ist für Ihr Schreiben die Schriftform vorgeschrieben, muss die DE-Mail mit der Funktion "absenderbestätigt" (Versandart nach § 5 Abs. 5 des DE-Mail-Gesetzes, bei der der Absender sicher im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 DE-Mail-Gesetz angemeldet ist) versehen sein.

Informationen zur DE-Mail finden Sie >> hier.

3. Widerspruchseinlegung

Möchten Sie gegen einen Bescheid der Stadt Sonthofen Widerspruch einlegen (Informationen dazu finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Bescheid), so stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Schriftlich oder zur Niederschrift
Anschrift:
Stadt Sonthofen
Rathausplatz 1
87527 Sonthofen

Elektronisch
Eine einfache E-Mail genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie können einen Widerspruch elektronisch nur über die oben genannten Wege

  • Sicherer Dialog
    oder
  • DE-Mail

einlegen.

Allgemeine Hinweise

Die o.g. Regeln gelten nur für die elektronische Kommunikation mit der Stadt Sonthofen und nicht für Verweise auf Angebote Dritter, wie z.B. andere Behörden.

Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihr Anliegen auf elektronischem Weg zulässig oder verarbeitbar ist, setzen Sie sich vorher mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder bei technischen Fragen mit dem Bereich IuK (iuk@sonthofen.de) in Verbindung, die Ihnen gerne weiterhelfen.

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