Melderegister - Auskunft
Das Einwohnermeldeamt gibt Ihnen Auskunft, wenn Sie die nach der Adresse einer Person suchen (Auskunft aus dem Melderegister).
Das Einwohnermeldeamt ist berechtigt, grundsätzlich nur Auskunft über die Anschrift der von Ihnen gesuchten Person zu geben. Weiterreichende Auskünfte sind nur möglich, wenn Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen können (z.B. zur Verfolgung von Rechtsansprüchen oder wenn eine Klage erhoben werden soll) - dieses Interesse muss dann nachgewiesen werden (bitte mitbringen oder als Anlage beifügen).
Die Beantragung ist persönlich oder schriftlich im Einwohnermeldeamt möglich. Bitte beachten Sie, dass bei persönlicher Vorsprache eine vorherige Terminvereinbarung notwendig ist. >> Hier können Sie Ihren Wunschtermin direkt online buchen.
Die Gebührenhöhe wird durch das Bayerische Kostengesetz festgelegt:
- Auskunftsgebühr je Person 10,00 EUR
- Auskünfte aus dem archivierten Datenbestand (vor 1975): Auskunftsgebühr je Person 12,50 EUR
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |||
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Maria
Duran-Pablo
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08321 615-200 | 08321 615-9247 | 1 - EG | maria.duran-pablo@sonthofen.de | |||
Funktionen dieser PersonSachbearbeiterin: Melderegister - Auskunft |
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Markus
Haberkorn
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08321 615-200 | 08321 615-9244 | 4 - EG | markus.haberkorn@sonthofen.de | |||
Funktionen dieser PersonSachbearbeiter: Melderegister - Auskunft |
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Huyen Trang
Hettinger
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08321 615-200 | 08321 615-9287 | 2 - EG | trang.hettinger@sonthofen.de | |||
Funktionen dieser PersonSachbearbeiterin: Melderegister - Auskunft |
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Bianca
Kracker
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08321 615-200 | 08321 615-9243 | 3 - EG | bianca.kracker@sonthofen.de | |||
Funktionen dieser PersonSachbearbeiterin: Melderegister - Auskunft |