Wasserversorgung - Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

Grundstücke, die durch öffentliche Wasserleitungen erschlossen werden, müssen in der Regel an diese Wasserversorgungseinrichtungen angeschlossen werden. Diese Verpflichtung wird Anschluss- und Benutzungszwang genannt.

Diese Möglichkeit, aus Gründen des öffentlichen Wohls gegenüber Grundstückseigentümern eine solche Verpflichtung anzuordnen, ist in der Gemeindeordnung und einer entsprechenden städtischen Wasserabgabesatzung geregelt. 

Unter bestimmten Voraussetzungen können Grundstückseigentümer von diesem Anschluss- und Benutzungszwang befreit werden oder eine Beschränkung der Benutzungspflicht erhalten. Auch dies ist in der Wasserabgabesatzung näher geregelt.

Zuständig für die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang bei der Wasserversorgung sind in Sonthofen die Stadtwerke.

Gerhard Herrmann

Zimmer: Stadtwerke
Telefon: 08321 615-420
Fax: 08321 615-9420

Stadtwerke Sonthofen

AdresseStadtwerke Sonthofen
Imberger Str. 19
87527   Sonthofen
Kontakt
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Öffnungszeiten
Mo–Fr 8.00–12 Uhr Mo–Do nachmittags nach Vereinbarung

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