Parkplatzabsperrung - Einrichtung eines vorübergehenden Haltverbots

Im Falle eines Umzugs, einer Baustellenbelieferung, für Film- und Fernsehaufnahmen oder ähnliche Fälle kann die Absperrung eines Straßen- oder Parkplatzbereiches durch ein vorübergehendes Haltverbot beantragt werden. Zuständig ist der Fachbereich Verkehr.

Die Beantragung ist persönlich im Fachbereich Verkehr oder online in unserem Bürgerserviceportal (Stichwort "Parkplatzabsperrung") möglich.

  • Der Antragsteller ist selbst für die Beschaffung, Aufstellung, den Unterhalt und das Wiederentfernen der Haltverbotszeichen zuständig.
  • bemaßte Lageskizze zur besseren Verdeutlichung der geplanten Sperrung (optional)
  • Bei Baustellenbelieferung: Bitte Nummer der Jahresgenehmigung für Baustellenbelieferungen angeben (falls vorhanden).

Der Gebührenbetrag ist nach der Dauer der Sperrung gestaffelt:

  • Bis zu 1 Tag: € 30,00
  • Bis zu 3 Tagen: € 60,00
  • Bis zu 1 Woche: € 90,00
  • Bis zu 1 Monat: € 130,00
  • Jeder weitere angefangene Monat: € 60,00

Die Zahlung erfolgt aufgrund einer Rechnung per Überweisung.

Heike Königl

Zimmer: Haus Oberallgäu
Telefon: 08321 615-320
Fax: 08321 615-9320

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