Gastschulverhältnis - Genehmigung

Der Fachbereich Soziales ist zuständig für die Genehmigung von gastweisen Schulbesuchen. Sie benötigen den Antrag auf gastweisen Schulbesuch, wenn Ihr schulpflichtiges Kind eine andere Grund- bzw. Volksschule besuchen möchte, als die, die Ihrem Wohngebiet als zuständige Schule (Sprengelschule) zugeteilt ist.

Im Bereich welcher Sprengelschule sich Ihr Wohngebiet befindet, erfahren Sie auch telefonisch bei der u. g. Ansprechperson oder im Sekretariat der Grund- und Volksschulen.

Der Wechsel der Sprengelschule ist nur aus dringenden persönlichen Gründen möglich. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob die von Ihnen angeführten Gründe ausreichend sind, sprechen Sie bitte mit der zuständigen Sachbearbeiterin, die Sie gerne berät.

Der Antrag sollte vor Beginn des jeweiligen Schuljahres gestellt werden. Dies ist selbstverständlich nicht möglich, wenn die Umstände den Antrag während des Schuljahres nötig machen, z.B. Sie während des Schuljahres umziehen.

Bitte stellen Sie den Antrag in der Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

  • Online-Antrag im Bürgerserviceportal oder
    Antrag auf gastweisen Schulbesuch (pdf-Formular) - siehe unter Formulare

Johanna Herz

Zimmer: 10 - EG
Telefon: 08321 615-286
Fax: 08321 615-9241
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin: Gastschulverhältnis - Genehmigung

Simone Schwarz

Zimmer: 10 - EG
Telefon: 08321 615-241
Fax: 08321 615-9241
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin: Gastschulverhältnis - Genehmigung

Stadtverwaltung Sonthofen

AdresseStadtverwaltung Sonthofen
Rathausplatz 1
87527   Sonthofen
Kontakt
Telefon: +49 8321 615-0
Fax: +49 8321 615-294
Öffnungszeiten
Mo 08.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr Di 08.00–13.00 Uhr Mi 08.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr Do 08.00–12.00 Uhr Fr 08.00–12.00 Uhr und nach Vereinbarung Einwohnermeldeamt, Fachbereich Steuern und Standesamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung

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