Abwasser - Erhebung der Kleineinleiterabgabe

Die Gemeinden sind verpflichtet, für häusliches Schmutzwasser bis 8 m3/d eine Kleineinleiterabgabe (Abwasserabgabe) an das Land zu bezahlen, wenn das Schmutzwasser ohne Behandlung in ein Gewässer eingeleitet oder der Klärschlamm nicht ordnungsgemäß beseitigt wird. Diese Abgabe können die Gemeinden auf den Verursacher abwälzen.

Die Abgabe wird durch die Gemeinde in einem Bescheid festgesetzt. Hierfür sind in Sonthofen die Stadtwerke zuständig.

Kleineinleitungen sind von der Abgabe befreit, wenn die Einleitung in eine Kleinkläranlage erfolgt und die ordnungsgemäße Beseitigung des Klärschlamms gesichert ist.

Diana Seifried

Zimmer: Stadtwerke
Telefon: 08321 615-427
Fax: 08321 615-9427
Funktionen dieser Person
Rechnungsstellung / Installateurverzeichnis: Abwasser - Erhebung der Kleineinleiterabgabe

Stadtwerke Sonthofen

AdresseStadtwerke Sonthofen
Imberger Str. 19
87527   Sonthofen
Kontakt
Telefon: +49 8321 615-420
Fax: +49 8321 615-434
Öffnungszeiten
Mo–Fr 8.00–12 Uhr Mo–Do nachmittags nach Vereinbarung

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.