Geeignetheitsbestätigung für Spielgeräte - Erteilung

Der Fachbereich Ordnung erteilt Geeignetheitsbestätigungen von Aufstellungsorten für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit.

Die Beantragung ist persönlich im Fachbereich Ordnung oder online in unserem Bürgerserviceportal (Stichwort "Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über Eignung eines Aufstellortes für Spielgeräte") möglich.

  • Aufstellererlaubnis nach § 33 c Abs. 1 GewO
  • Die Gebühr beträgt 40,00 EUR

Patrick Schaidnagel

Zimmer: 6 - EG
Telefon: 08321 615-271
Fax: 08321 615-9271
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiter: Geeignetheitsbestätigung für Spielgeräte - Erteilung

Annette Schneider

Zimmer: 6 - EG
Telefon: 08321 615-270
Fax: 08321 615-9270
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin: Geeignetheitsbestätigung für Spielgeräte - Erteilung

Stadtverwaltung Sonthofen

AdresseStadtverwaltung Sonthofen
Rathausplatz 1
87527   Sonthofen
Kontakt
Telefon: +49 8321 615-0
Fax: +49 8321 615-294
Öffnungszeiten
Mo 08.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr Di 08.00–13.00 Uhr Mi 08.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr Do 08.00–12.00 Uhr Fr 08.00–12.00 Uhr und nach Vereinbarung Einwohnermeldeamt, Fachbereich Steuern und Standesamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.