Auskunftssperre, Übermittlungssperre - Einrichtung

Mit einer Auskunftssperre können Sie Ihre Meldedaten zur Weitergabe sperren lassen, wenn Sie Gründe angeben können, dass durch die Weitergabe dieser Daten eine Gefahr für Sie oder auch andere Personen (z.B. Angehörige) entstehen kann (z.B. Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen).

Mit einer Übermittlungssperre können Sie das Übermitteln Ihrer Meldedaten an bestimmte Empfänger ausschließen. Eine Angabe von Gründen ist hier nicht erforderlich.
Folgende Übermittlungssperren können bearbeitet werden:

  • Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
  • Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
  • Alters- oder Ehejubiläen
  • Adressbuchverlage
  • Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr

Zuständig für beide Anträge ist das Einwohnermeldeamt.

Vor Einrichtung einer Auskunftssperre wird überprüft, ob die Voraussetzungen für die Einrichtung vorliegen. Die Auskunftssperre wird dann befristet erteilt und kann auf Antrag verlängert werden.

Übermittlungssperren werden unbefristet erteilt.

Michaela Faltus

Zimmer: 2 - EG
Telefon: 08321 615-200
Fax: 08321 615-9287
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin: Auskunftssperre, Übermittlungssperre - Einrichtung

Markus Haberkorn

Zimmer: 4 - EG
Telefon: 08321 615-200
Fax: 08321 615-9244
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiter: Auskunftssperre, Übermittlungssperre - Einrichtung

Bianca Kracker

Zimmer: 3 - EG
Telefon: 08321 615-200
Fax: 08321 615-9243
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin: Auskunftssperre, Übermittlungssperre - Einrichtung

Gabriela Lindenthal

Zimmer: 1 - EG
Telefon: 08321 615-200
Fax: 08321 615-9247
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin: Auskunftssperre, Übermittlungssperre - Einrichtung

Stadtverwaltung Sonthofen

AdresseStadtverwaltung Sonthofen
Rathausplatz 1
87527   Sonthofen
Kontakt
Telefon: +49 8321 615-0
Fax: +49 8321 615-294
Öffnungszeiten
Mo 08.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr Di 08.00–13.00 Uhr Mi 08.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr Do 08.00–12.00 Uhr Fr 08.00–12.00 Uhr und nach Vereinbarung Einwohnermeldeamt, Fachbereich Steuern und Standesamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung

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