Informationen zur Bundestagswahl 2021
Wahl zum Bundestag am 26. September 2021
Am Sonntag, 26. September 2021 findet die Bundestagswahl statt. Sie als Wählerinnen und Wähler bestimmen über die Zusammensetzung des höchsten Organs unseres Staates, des Deutschen Bundestages, für die nächsten vier Jahre
Wahlrecht ist Grundrecht
Das Wahlrecht ist eines der grundlegenden staatsbürgerlichen Rechte. Alle Wahlberechtigten sollten davon Gebrauch machen und so ihrer Meinung Geltung verschaffen. Unsere Demokratie lebt davon, dass Sie als Bürgerinnen und Bürger diese bejahen und praktizieren.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz.
Das aktive Wahlrecht setzt voraus:
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen zu sein
- seit mindestens drei Monaten in Deutschland eine Wohnung innezuhaben oder sich sonst gewöhnlich aufzuhalten.
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch Deutsche ohne Wohnung im Bundesgebiet (sog. Auslandsdeutsche).
Wo wird gewählt?
Sonthofen ist in 14 Stimmbezirke und 14 Briefwahl-Stimmbezirke eingeteilt. Der jeweilige Stimmbezirk und der Wahlraum sind auf den Wahlbenachrichtigungen angegeben.
Wann wird gewählt?
Die Stimmabgabe kann am Wahlsonntag, 26. September 2021, in der Zeit von 8.00 bis 18.00 erfolgen. Alternativ besteht die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen (siehe unten).
Wie viele Stimmen können vergeben werden?
Jede/r Wähler/in hat zwei Stimmen.
Wir wird gewählt?
Sie erhalten einen Stimmzettel. Mit der Erststimme wählen Sie eine/n Kandidaten/in im jeweiligen Wahlkreis, die Zweitstimme gilt der Landesliste einer Partei. Beide Stimmen können Sie unabhängig voneinander abgeben, d.h. Sie können Ihre Zweitstimme der A-Partei geben, mit der Erststimme aber trotzdem eine/n Kandidaten/in der B-Partei wählen.
Wann ist ein Stimmzettel ungültig?
- wenn er leer abgegeben wird
- wenn der Wille des/r Wählers/Wählerin nicht zweifelsfrei erkennbar ist
- wenn er zusätzliche Bemerkungen oder Kennzeichnungen enthält
- wenn das Wahlgeheimnis nicht gewahrt wird
Informationen zur Briefwahl
Ab dem 30. August bis zum 24. September 2021 haben Sie die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Dies können Sie online, schriftlich oder persönlich erledigen.
Briefwahl online oder schriftlich beantragen
Online können Sie ihre Briefwahlunterlagen ab dem 18. August bis Mittwoch, 22. September 2021, 18.00 Uhr über unser Bürgerserviceportal im Internet beantragen.
Persönliche Beantragung
Alternativ können Sie Ihre Unterlagen auch persönlich im Rathaus beantragen. Die Briefwahlausgabe erfolgt ab dem 30. August bis zum 24. September 2021 im Rathaus, Rathausplatz 1 (Zimmer 10 im Erdgeschoss) zu den üblichen Öffnungszeiten:
Mo und Mi 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr
Di 08.00 bis 13.00 Uhr
Do und Fr 08.00 bis 12.00 Uhr
sowie am Fr, 24.09.2021 von 12.00 bis 18.00 Uhr
Zur Beantragung bringen Sie bitte die Wahlbenachrichtigung und Ihren Ausweis mit. Sollte die Briefwahl für eine andere Person beantragt werden, achten Sie darauf, dass die Vollmacht auf der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und unterschrieben ist.
Eingang der Briefwahlunterlagen
Ihr Wahlbrief mit den ausgefüllten Briefwahlunterlagen muss spätestens am Wahltag, 26. September 2021, bis 18.00 Uhr bei der Stadt Sonthofen eingegangen sein.
Informationen für die ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Urnenwahl / Wahllokal
- Wahlanweisung für die Bundestagswahl 2021 – Urnenwahl
- Präsentation zur Wahlhelfereinweisung
- Schnellmeldung über das Ergebnis der Bundestagswahl 2021
- Vordruck für die Wahlniederschrift zur Bundestagswahl 2021 - Urnenwahl
Briefwahl