Hinweis
Die amtliche Veröffentlichung der städtischen Bekanntmachungen erfolgt im Amtsblatt des Landkreises Oberallgäu, das in regelmäßigen Abständen im Allgäuer Anzeigeblatt abgedruckt wird. Die hier aufgeführten Texte dienen Ihrer Information - rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Texte, die im Amtsblatt veröffentlicht wurden.