Schöffen und Jugendschöffen gesucht

Für die Stadt Sonthofen werden ehrenamtliche Schöffen und Jugendschöffen gesucht. Es erfolgt die Aufstellung der Vorschlagslisten für die Schöffenwahl 2023

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in der Stadt Sonthofen erneut Personen, die am Amtsgericht Sonthofen und am Landgericht Kempten als ehrenamtliche Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Es werden Bewerberinnen und Bewerber gesucht, die in Sonthofen wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.

Als weitere Kriterien sollten Schöffen über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können.  Auch sollten Schöffen in Jugendstrafsachen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit. Aufgrund
des anstrengenden Sitzungsdienstes sollte bei Schöffen hierfür eine gesundheitliche Eignung gewährleistet sein.

Bis zum 15.02.2023 werden bei der Stadt Sonthofen Bewerbungen für die Jugendschöffen entgegengenommen.

Bewerbungen für die Schöffen in Erwachsenenstrafsachen werden bei der Stadt Sonthofen bis 31.03.2023 entgegengenommen.

Bewerbungsformulare für die Schöffenwahl 2023 stehen zum Download hier für die Jugendschöffen und hier für die Schöffen in Erwachsenenstrafsachen zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger von Sonthofen erhalten die Formulare darüber hinaus auch in Papierform im Rathaus bei Florian Otto, Zimmer 9.

Es erfolgt zusätzlich der Hinweis auf das Zweite Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts, welches am 04.September 2017 verkündet wurde und am Folgetag in Kraft trat.

Das Gesetz sieht im Bereich des Schöffenrechts Änderungen dahingehend vor, dass durch eine Aufhebung des § 34 Abs. 1 Nr. 7 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) dieselben Personen in das Schöffenamt gewählt werden können, die bereits in zwei aufeinanderfolgenden Amtsperioden als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege tätig gewesen sind. Engagierte und erfahrene Schöffen sollen so ihre Tätigkeit fortsetzen können.

Weitere Informationen finden Sie auch unter

www.justiz.bayern.de/service/schoeffen

www.oberallgaeu.org/jugendamt

www.schoeffenwahl.de

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