Hinzuverdienstgrenze für vorzeitige Altersrenten fällt weg
Ab Januar 2023 wird diese Hinzuverdienstgrenze für vorgezogenen Altersrenten wegfallen. Zusätzliche Einkünfte führen somit nicht mehr zur Kürzung einer vorgezogenen Altersrente.
Mit der Regelung soll die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt erleichtert werden. Die Aufhebung der Hinzuverdienstgrenze gilt für Neu- und Bestandsrentner.
Die weiteren Änderungen, auf die die Deutsche Rentenversicherung hinweist, finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung und als Aushang im Rathaus vor dem Rentenbüro / Florian Otto (Erdgeschoss, Zimmer 9).