Fördermöglichkeiten für Kulturangebote

Die Förderung von Veranstaltungen Sonthofer Kulturschaffender wurde ins Leben gerufen, um unter dem Motto "Sonthofen lebt Kultur" engagierte Sonthofer Bürgerinnen und Bürger, Vereine oder Gruppen finanziell dabei zu unterstützen, ihre eigenen Projekte durchzuführen.

Die Kulturförderung soll helfen, ehrenamtliches Engagement zu fördern und das finanzielle Risiko der Veranstalter zu reduzieren.

Der Sonthofer Stadtrat stellt jedes Jahr für diesen Zweck einen Betrag von 10.000 EUR zur Verfügung, der an die verschiedenen Antragsteller nach Prüfung durch ein kleines Gremium unter Federführung der Kulturreferentin des Stadtrates ausgeschüttet wird.

Voraussetzung für die Förderung

Grundsätzlich werden nur kulturelle, nichtgewerbliche Veranstaltungen gefördert, die von ortsansässigen Personen, Vereinen oder Gruppen in Eigenregie organisiert werden.

Art und Höhe der Förderung

Es gibt mehrere Möglichkeiten, Unterstützung für die geplante Veranstaltung zu erhalten:

  • "Risikoabdeckung"
    Um den Initiatoren die Möglichkeit zu geben, ihr eigenes finanzielles Risiko so gering wie möglich zu halten, kann unter Angabe eines zu erwartenden Höchst-Fehlbetrages für die Veranstaltung im Voraus eine "Risiko-Abdeckung" beantragt werden, d.h. steht das finanzielle Ergebnis dann endgültig fest, übernimmt die Stadt nach Darlegung der Einnahmen und Ausgaben das tatsächlich entstandene Defizit bis zur vereinbarten Höhe.
  • Fester Betrag
    Steht vor der geplanten Veranstaltung der Zuschussbedarf bereits fest (z.B. keine Einnahmen möglich), kann auch ein fester Betrag vereinbart werden.
  • Übernahme von Leistungen
    Außerdem besteht die Möglichkeit, vorher vereinbarte Leistungen, wie z.B. die Bezahlung der Saalmiete, Nutzung der städtischen Bühnenelemente etc., zu erhalten (Gebühren für städtische Genehmigungen oder Bescheide können jedoch leider nicht direkt übernommen werden).

Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss möglich ist, wird den Veranstaltern nach Antragstellung mitgeteilt.

Antragstellung

Zur Antragstellung genügt ein formloser schriftlicher Antrag, der jedoch die Art und Höhe des Zuschussbedarfs sowie Art und Termin der Veranstaltung enthalten sollte. Eine möglichst frühzeitige Absprache mit dem Fachbereich Kultur im Rathaus ist jedoch von Vorteil, da Zuschüsse nur in Höhe des jährlich zur Verfügung stehenden Budgets gegeben werden können und damit eine bessere Planung möglich ist.

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