Bayernportal – Bürgerservice
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BeschreibungNotwendige Straßensperrungen für Baustellen im Straßenbereich oder auch für Veranstaltungen sind seit dem 01.04.2018 beim Fachbereich Tiefbau zu beantragen. Eine parallele Antragstellung beim Fachbereich Verkehr ist nicht mehr möglich. Der Antrag ist per Fax 08321/615-296 oder per Mail an aufgrabungen@sonthofen.de zu übermitteln bzw. persönlich im Rathaus, 2. OG, Zimmer 40, abzugeben oder zu übersenden. Damit eine zeitnahe und reibungslose Bearbeitung des Antrages gewährleistet wird, ist dieser vollständig ausgefüllt und rechtzeitig (mind. acht Arbeitstage vor Beginn der Arbeiten) mit detaillierten Planunterlagen der Arbeitsstelle beim Fachbereich Tiefbau einzureichen. Wir bitten, dies bei der Antragstellung zu berücksichtigen. AntragsbearbeitungSollten sich noch Fragen bei der Bearbeitung des Antrages ergeben, werden diese telefonisch oder durch einen Ortstermin geklärt. BescheiderstellungDer Antragsteller erhält einen Bescheid mit Anordnung zur Beschilderung und Absicherung der Arbeitsstelle (Verkehrsanordnung) einschließlich Kostenentscheidung. Dieser Bescheid wird per Post oder vorab per Mail zugestellt. HinweiseDie Antragstellung erfolgt mittels Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO (siehe Formular unten) und bei Veranstaltungen zusätzlich nach einem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 29 Abs. 2/44, Abs. 1 und 3 StVO. Die Anträge können auch bei dem u.g. Ansprechpartner angefordert werden. Notwendige Unterlagen
FormulareAbnahmeDie mit dem Bescheid verschickte Wiederherstellungsanzeige ist nach endgültiger Fertigstellung der Aufgrabung beim Fachbereich Tiefbau einzureichen. Danach erfolgt eine gemeinsame Abnahme. KostenFür die Erteilung einer Aufgrabungsgenehmigung sind Gebühren nach der Gebührensatzung für Sondernutzungen zu entrichten.
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