Durchführung von Sühneversuchen

Beschreibung

Der Sühneversuch ist in der Regel Voraussetzung dafür, dass eine Privatklage in folgenden Fällen erhoben werden kann: Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung oder Sachbeschädigung. Anprechpartner für die Durchführung eines Sühneversuches ist der Fachbereich Soziales.

Hinweise

Bitte vereinbaren Sie mit dem zuständigen Sachbearbeiter vorher einen Termin.

Kosten

  • 70,00 EURO zuzüglich Zustellgebühren

Ihre zuständigen Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner finden Sie hier:

Stadtverwaltung im Rathaus

AdresseStadtverwaltung im Rathaus
Rathausplatz 1
87527   Sonthofen
Kontakt
Telefon: 08321/615-0
Fax: 08321/615-294
Öffnungszeiten

Mo und Mi 8 – 12 und 13.30 – 17.00 Uhr
Di 8 – 13 Uhr
Do und Fr 8 – 12 Uhr
und gerne auch nach Vereinbarung

Einwohnermeldeamt, FB Steuern und Standesamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung

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