Durchführung von Sühneversuchen
BeschreibungDer Sühneversuch ist in der Regel Voraussetzung dafür, dass eine Privatklage in folgenden Fällen erhoben werden kann: Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung oder Sachbeschädigung. Anprechpartner für die Durchführung eines Sühneversuches ist der Fachbereich Soziales. HinweiseBitte vereinbaren Sie mit dem zuständigen Sachbearbeiter vorher einen Termin. Kosten
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