Ausstellung von Sonderparkausweisen
BeschreibungIm Fachbereich Verkehr können Sie die Ausstellung von Sonderparkausweisen für außergewöhnlich Gehbehinderte (aG) und Blinde (Bl) sowie für Ohnarmer beantragen. Hier erhalten Sie außerdem auch Anträge zur Befreiung von der Pflicht zum Tragen eines Schutzhelmes oder zum Anlegen des Sicherheitsgurtes. Notwendige UnterlagenBei Antragstellung ist der Schwerbehindertenausweis vorzulegen bzw. evtl. ein ärztliches Attest oder eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass aus medizinischen Gründen das Anlegen von Sicherheitsgurten oder das Tragen von Schutzhelmen nicht zumutbar ist. |