Erlaubnisse zur Sondernutzung von öffentlichen Straßen - Kioske, Verkaufsständer, Tische, Stühle etc.
BeschreibungWer öffentliche Straßen, Wege und Plätze in der Stadt über den Gemeingebrauch hinaus nutzen möchte, bedarf der Erlaubnis der Stadt Sonthofen. Dazu gehört z.B. die Aufstellung von Verkaufsständern, Tischen, Stühlen, Kiosken etc. Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis ist der Fachbereich Bauverwaltung. HinweiseDie Erlaubnis für die Sondernutzung wird auf Zeit oder Widerruf erteilt und kann auch mit Auflagen verbunden werden. Für die Erlaubniserteilung füllen Sie bitte untenstehenden Antrag aus und unterschreiben ihn. Machen Sie bitte genaue Angaben zu Ort und Umfang (Länge, Breite, Fläche) der Sondernutzung. Sehr hilfreich ist die Verwendung eines Lageplanes mit Eintrag der Angaben. Bitte schicken oder faxen Sie diesen dann an die angegebene Adresse im Antrag. FormulareKostenFür die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis sind Gebühren nach der Sondernutzungssatzung zu entrichten. Diese richten sich nach der Dauer und nach der in Anspruch genommenen Fläche für die Sondernutzung. Eine Übersicht hierzu finden Sie auf Seite 2 des Antrages. RechtsgrundlagenWeitere Informationen finden Sie auch |