Erlaubnisse zur Sondernutzung von öffentlichen Straßen - Baugerüste, Bauhütten, Bauzäune, Bauschutt etc.

Beschreibung

Wer öffentliche Straßen, Wege und Plätze in der Stadt über den Gemeingebrauch hinaus nutzen möchte, bedarf der Erlaubnis der Stadt Sonthofen. Dazu gehört z.B. die Aufstellung von Baugerüsten, Bauhütten, Bauzäunen oder Bauschuttlagerungen etc. Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis ist der Fachbereich Verkehr

Hinweise

Die Erlaubnis für die Sondernutzung wird auf Zeit oder Widerruf erteilt und kann auch mit Auflagen verbunden werden.

Für die Erlaubniserteilung füllen Sie bitte untenstehenden Antrag aus und unterschreiben ihn. Machen Sie bitte genaue Angaben zu Ort und Umfang (Länge, Breite, Fläche) der Sondernutzung. Sehr hilfreich ist die Verwendung eines Lageplanes mit Eintrag der Angaben.

Bitte senden oder überbringen Sie diesen an u. a. Kontakt.


Formulare

Kosten

Für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis sind Gebühren nach der Sondernutzungssatzung zu entrichten. Diese richten sich nach der Dauer und nach der in Anspruch genommenen Fläche für die Sondernutzung. Eine Übersicht hierzu finden Sie auf Seite 2 des Antrages.


Rechtsgrundlagen

Weitere Informationen finden Sie auch

->hier in der Sondernutzungssatzung der Stadt Sonthofen

Ihre zuständigen Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner finden Sie hier:

Stadtverwaltung im Rathaus

AdresseStadtverwaltung im Rathaus
Rathausplatz 1
87527   Sonthofen
Kontakt
Telefon: 08321/615-0
Fax: 08321/615-294
Öffnungszeiten

Mo und Mi 8 – 12 und 13.30 – 17.00 Uhr
Di 8 – 13 Uhr
Do und Fr 8 – 12 Uhr
und gerne auch nach Vereinbarung

Einwohnermeldeamt, FB Steuern und Standesamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung

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