Beurkundung von Namensänderungen und Namenserklärungen
BeschreibungDas Standesamt beurkundet Namensänderungen bei der Wiederannahme des Geburtsnamens, Ehenamenserklärungen oder Namenserteilungen für Kinder. Notwendige UnterlagenBitte sprechen Sie vorher mit den u.g. Anprechpartnerinnen aus dem Standesamt. Kosten
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