Genehmigung von kleinen Lotterien und Warenverlosungen

Beschreibung

Kleine Lotterien sind alle Lotterien bis 40.000 EUR, wenn der Reinertrag ausschließich und unmittelbar für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke verwandt wird und Reinertrag und Gewinnsumme jeweils mindestens 25 v.H. der Entgelte betragen. Der Fachbereich Ordnung/Standesamt ist zuständig für die Erteilung von Genehmigung für solche Lotterien.

Ihre zuständigen Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner finden Sie hier:

Stadtverwaltung im Rathaus

AdresseStadtverwaltung im Rathaus
Rathausplatz 1
87527   Sonthofen
Kontakt
Telefon: 08321/615-0
Fax: 08321/615-294
Öffnungszeiten

Mo und Mi 8 – 12 und 13.30 – 17.00 Uhr
Di 8 – 13 Uhr
Do und Fr 8 – 12 Uhr
und gerne auch nach Vereinbarung

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