Genehmigung von kleinen Lotterien und Warenverlosungen
BeschreibungKleine Lotterien sind alle Lotterien bis 40.000 EUR, wenn der Reinertrag ausschließich und unmittelbar für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke verwandt wird und Reinertrag und Gewinnsumme jeweils mindestens 25 v.H. der Entgelte betragen. Der Fachbereich Ordnung/Standesamt ist zuständig für die Erteilung von Genehmigung für solche Lotterien. |