Abrechnung des Kurbeitrags

Beschreibung

Staatlich anerkannte Erholungsorte - so wie der Luftkurort Sonthofen - können über eine eigene Kurbeitragssatzung von Personen, die sich zu Erholungszwecken im Gemeindegebiet aufhalten (Urlaub machen) einen Kurbeitrag erheben (Kurtaxe). In der Regel bezahlen die Übernachtungsgäste den Kurbeitrag über den Unterkunftsvermieter, der ihn an die Gemeinde weitergibt. Auch Zweitwohnungsbesitzer sind kurbeitragspflichtig. Hier ist der Fachbereich Finanzen zuständig für die Erhebung.

Rechtsgrundlagen

Weitere Informationen finden Sie auch

-> hier in der Satzung der Stadt Sonthofen über die Erhebung des Kurbeitrages.

Ihre zuständigen Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner finden Sie hier:

Stadtverwaltung im Rathaus

AdresseStadtverwaltung im Rathaus
Rathausplatz 1
87527   Sonthofen
Kontakt
Telefon: 08321/615-0
Fax: 08321/615-294
Öffnungszeiten

Mo und Mi 8 – 12 und 13.30 – 17.00 Uhr
Di 8 – 13 Uhr
Do und Fr 8 – 12 Uhr
und gerne auch nach Vereinbarung

Einwohnermeldeamt, FB Steuern und Standesamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung

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