Abrechnung des Kurbeitrags
BeschreibungStaatlich anerkannte Erholungsorte - so wie der Luftkurort Sonthofen - können über eine eigene Kurbeitragssatzung von Personen, die sich zu Erholungszwecken im Gemeindegebiet aufhalten (Urlaub machen) einen Kurbeitrag erheben (Kurtaxe). In der Regel bezahlen die Übernachtungsgäste den Kurbeitrag über den Unterkunftsvermieter, der ihn an die Gemeinde weitergibt. Auch Zweitwohnungsbesitzer sind kurbeitragspflichtig. Hier ist der Fachbereich Finanzen zuständig für die Erhebung. RechtsgrundlagenWeitere Informationen finden Sie auch -> hier in der Satzung der Stadt Sonthofen über die Erhebung des Kurbeitrages. |