Beurkundung von Kirchenaustritten
BeschreibungDas Standesamt beurkundet Kirchenaustritte (Kirchen, Religions- und weltanschauliche Gemeinschaften mit der Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts). Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Kirchenaustritt erklärt wurde (zum nächsten 1. des Kalendermonats). HinweiseDie Beurkundung kann nur erfolgen, wenn Sie einen Wohnsitz in Sonthofen gemeldet haben. Notwendige Unterlagen
Kosten
|