Veranlagung der Hundesteuer

Beschreibung

Die Gemeinden sind berechtigt, eine Steuer für das Halten von Hunden zu erheben, wenn sie eine eigene Hundesteuersatzung erlassen haben. In Sonthofen unterliegt jeder über vier Monate alte Hund der Hundesteuer und muss der Stadt  gemeldet werden. Der Fachbereich Finanzen berechnet die Steuer und erlässt einen Hundesteuerbescheid.

Hinweise

Steuerschuldner ist der jeweilige Halter des Hundes, also derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält.

Zur Kennzeichnung jedes angemeldeten Hundes gibt die Stadt ein Hundezeichen aus.

Sobald der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wurde, abhanden gekommen oder gestorben ist oder der Halter aus der Stadt weggezogen ist, muss dies ebenfalls unverzüglich gemeldet werden.

Formulare

Kosten

Die Steuer beträgt jährlich

  • a) für den ersten Hund 100,-- EUR
  • b) für den zweiten Hund 200,-- EUR
  • c) für jeden weiteren Hund 200,-- EUR
  • d) für einen Kampfhund 1000,-- EUR

Rechtsgrundlagen

Weitere Informationen finden Sie auch

-> hier in der Satzung der Stadt Sonthofen über die Erhebung der Hundesteuer.

Ihre zuständigen Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner finden Sie hier:

Stadtverwaltung im Rathaus

AdresseStadtverwaltung im Rathaus
Rathausplatz 1
87527   Sonthofen
Kontakt
Telefon: 08321/615-0
Fax: 08321/615-294
Öffnungszeiten

Mo und Mi 8 – 12 und 13.30 – 17.00 Uhr
Di 8 – 13 Uhr
Do und Fr 8 – 12 Uhr
und gerne auch nach Vereinbarung

Einwohnermeldeamt, FB Steuern und Standesamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung

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