Veranlagung der Hundesteuer
BeschreibungDie Gemeinden sind berechtigt, eine Steuer für das Halten von Hunden zu erheben, wenn sie eine eigene Hundesteuersatzung erlassen haben. In Sonthofen unterliegt jeder über vier Monate alte Hund der Hundesteuer und muss der Stadt gemeldet werden. Der Fachbereich Finanzen berechnet die Steuer und erlässt einen Hundesteuerbescheid. HinweiseSteuerschuldner ist der jeweilige Halter des Hundes, also derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält. Zur Kennzeichnung jedes angemeldeten Hundes gibt die Stadt ein Hundezeichen aus. Sobald der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wurde, abhanden gekommen oder gestorben ist oder der Halter aus der Stadt weggezogen ist, muss dies ebenfalls unverzüglich gemeldet werden. FormulareKostenDie Steuer beträgt jährlich
RechtsgrundlagenWeitere Informationen finden Sie auch -> hier in der Satzung der Stadt Sonthofen über die Erhebung der Hundesteuer. |