Veranlagung der Grundsteuer
BeschreibungDie Gemeinden dürfen zur Finanzierung ihrer Aufgaben von den Grundstückseigentümern Grundsteuer erheben. Der Fachbereich Finanzen setzt nach der Feststellung des Einheitswertes und des Grundsteuermessbetrages durch das zuständige Finanzamt die Höhe der Steuer fest und teilt diese in einem Grundsteuerbescheid mit. HinweiseDer derzeitige Grundsteuer-Hebesatz beträgt:
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