Gewerbeanmeldungen - Gewerbeabmeldungen - Gewerbeummeldungen
BeschreibungVor Beginn einer gewerblichen Tätigkeit ist diese in der jeweiligen Gemeinde, in der die Tätigkeit ausgeübt wird, anzuzeigen. Dies gilt ebenso, wenn diese Tätigkeit eingestellt oder in anderer Form ausgeübt wird. Der Fachbereich Ordnung/Standesamt nimmt diese Gewerbean-, um- oder -abmeldungen entgegen. HinweiseBitte beachten Sie, dass für manche Tätigkeiten spezielle Erlaubnisse bzw. Unterlagen erforderlich sind. Diese sind Voraussetzung, um die gewünschte Tätigkeit ausüben zu können. Dies könnten z.B. sein
Weitere Informationen geben Ihnen gerne die zuständigen Sachbearbeiter. Notwendige Unterlagen
Die notwendigen Unterlagen bei juristischen Personen erfragen Sie bitte bei der zuständigen Sachbearbeiterin/beim zuständigen Sachbearbeiter. FormulareKostenErteilung einer Bescheinigung nach § 15, Abs. 1 GewO seit 2018:
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