Erteilung von Geeignetheitsbestätigungen für Spielgeräte
BeschreibungDer Fachbereich Ordnung/Standesamt erteilt Geeignetheitsbestätigungen von Aufstellungsorten für Spielgeräte. Notwendige UnterlagenDie Vorlage der Aufstellererlaubnis nach § 33 c Abs. 1 GewO ist erforderlich. KostenDie Gebühr beträgt 40,00 EUR. |