Gestattungen nach § 12 GastG - Schankerlaubnisse

Beschreibung

Wer aus besonderem Anlass die Abgabe von alkoholischen Getränken und zubereiteten Speisen plant, benötigt nach § 12 Gaststättengesetz die "Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes". Beispiele hierfür sind Verkaufsstände auf Festen, Betriebseröffnungen, Jubiläen etc. Eine Gestattung ist nicht erforderlich, wenn nur alkoholfreie und/oder zubereitete Speisen verabreicht werden. Zuständig für die Ausstellung dieser Gesattung ist der Fachbereich Ordnung/Standesamt.

Hinweis

Der Antragsteller ist auch Inhaber der Gestattung. Dies sind z.B.

- bei Vereinen der/die jeweilige Vorsitzende
- bei juristischen Personen z.B. der Geschäftsführer
- natürliche Personen

Für den Antrag werden die persönlichen Daten des Antragstellers benötigt. Er muss mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung im Rathaus eingegangen sein, da verschiedene Stellungnahmen von anderen Behörden dazu eingeholt werden.

Für die Erlaubniserteilung geben Sie bitte einen ausgefüllten und unterschriebenen Antrag (siehe Formular unten) ab. Bitte machen Sie genaue Angaben zum Zeitraum, zum Ort, zu Anlass und Art der geplanten Bewirtungen, denn nur dann kann die Erlaubnis erteilt werden.

Formulare

- Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 GastG)

Kosten

Für die Erteilung der Gestattung sind Gebühren zu entrichten. Diese richten sich nach der Dauer der Erlaubnis und der Anzahl der Bewirtungsorte.

Die Gebühren betragen seit 1.4.2018

  • für Vereine für 1 Tag: 30,00 EUR
  • für Vereine für 2 Tage: 35,00 EUR
  • für Vereine für 3 Tage: 40,00 EUR

  • für alle übrigen für 1 Tag: 45,00 EUR
  • für alle übrigen für 2 Tage: 60,00 EUR
  • für alle für jeden weiteren Tag: 15,00 EUR
  • für den Ausschank von Spirituosen und spirituosenhaltigen Getränken;
    einmalig und auch bei mehreren Tagen: 20,00 EUR
  • für Stand Volksfest: 200 EUR

Weitere Informationen zu den Gebühren erhalten Sie vom zuständigen Ansprechpartner.

Ihre zuständigen Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner finden Sie hier:

Stadtverwaltung im Rathaus

AdresseStadtverwaltung im Rathaus
Rathausplatz 1
87527   Sonthofen
Kontakt
Telefon: 08321/615-0
Fax: 08321/615-294
Öffnungszeiten

Mo und Mi 8 – 12 und 13.30 – 17.00 Uhr
Di 8 – 13 Uhr
Do und Fr 8 – 12 Uhr
und gerne auch nach Vereinbarung

Einwohnermeldeamt, FB Steuern und Standesamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung

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