Erlaubnisse zur Veränderung oder Abbruch von Baudenkmalen nach dem Denkmalschutzgesetz
BeschreibungAls Ansprechpartner für Fragen des Denkmalschutzes bearbeitet der Fachbereich Bauverwaltung auch Anträge zur Erteilung von Erlaubnissen zur Veränderung oder zum Abbruch von denkmalgeschützten Bauwerken. HinweiseDie endgültige Genehmigung wird durch das Landratsamt Oberallgäu erteilt. Notwendige UnterlagenVorzulegen sind:
KostenDa diese individuell berechnet werden gibt Ihnen hierzu der zuständige Fachbereich gerne Auskunft. |