Bauantrag
Beschreibung
Der Fachbereich Bauverwaltung bearbeitet Ihre Bauanträge vor Erteilung einer Baugenehmigung durch das Landratsamt Oberallgäu. Hier erhalten Sie auch Auskünfte darüber, ob Ihr Bauvorhaben genehmigungspflichtig oder genehmigungsfrei ist.
Genehmigungsfreistellungen werden durch die Stadt Sonthofen erteilt.
Notwendige Unterlagen
Dem Antrag sind beizufügen:
Bauantragsmappen (3-fach mit Formularsatz)
(die Formulare erhalten Sie auch im Internet per Download (www.verkehr.bayern.de/buw/baurechtundtechnik/bauordnungsrecht/bauantragsformulare/index.php)
Amtlicher Lageplan mit Auszug aus Katasterwerk (erhältlich auch im Fachbereich Bauverwaltung, Tel. 08321/615-265)
Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
Erhebungsbogen zur Bautätigkeitsstatistik
im Internet als Download unter http://www.statistik-bw.de/baut/html/
Zusätzlich bei Genehmigungsfreistellungen notwendige Formulare
- Erklärung des Bauherrn zur Genehmigungsfreistellung
- Erklärung des Entwurfsverfassers zur Genehmigungsfreistellung
- Antrag auf isolierte Befreiung
Hinweise
Im Zuge des Genehmigungsfreistellungsverfahrens nach Art. 58 BayBO müssen diejenigen Nachbarn, die in ihren geschützten Rechten berührt sind oder sein können, von dem Bauvorhaben informiert werden. Dazu sind der Lageplan und die Bauzeichnungen den Nachbarn zur Unterschrift vorzulegen. Dabei ist ihnen ausreichend Zeit für eine Prüfung einzuräumen.
Ihre Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Andrea
Sichler
Sachbearbeiterin
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+49 8321 615-262 | +49 8321 615-9262 | 45 - OG 2 | andrea.sichler@sonthofen.de |