Beschreibung
Auskunftssperre Sie können Ihre Meldedaten sperren lassen, wenn Sie gegenüber Ihrer Meldebehörde Gründe angeben können, dass durch die Weitergabe dieser Daten eine Gefahr für Sie oder auch andere Personen (z.B. Angehörige) entstehen kann (z.B. Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen).
Übermittlungssperre Außerdem ist es möglich, der Weitergabe Ihrer Meldedaten (z.B. an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, Parteien, Bundesamt für Wehrverwaltung etc.) zu widersprechen. Eine Angabe von Gründen ist hier nicht erforderlich.
Für die Einrichtung einer Auskunfts- oder Übermittlungssperre ist das Einwohnermeldeamt zuständig.
Hinweise
Vor Einrichtung einer Auskunftssperre wird überprüft, ob die Voraussetzungen für die Einrichtung vorliegen. Die Auskunftssperre wird dann befristet erteilt und kann auf Antrag verlängert werden.
Übermittlungssperren werden unbefristet erteilt.
Antrag
Auskunftssperren oder Übermittlungssperren können Sie
-> hier auch online beantragen.
Formulare zum Download
- Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre
- Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre
|