Auskünfte aus dem Melderegister

Beschreibung

Das Einwohnermeldeamt gibt Ihnen Auskunft, wenn Sie die nach der Adresse einer Person suchen (Auskunft aus dem Melderegister).

Hinweise

Das Einwohnermeldeamt ist berechtigt, Ihnen grundsätzlich nur Auskunft über die Anschrift der von Ihnen gesuchten Person zu geben. Weiterreichende Auskünfte sind nur möglich, wenn Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen können (z.B. zur Verfolgung von Rechtsansprüchen oder wenn eine Klage erhoben werden soll) - dieses Interesse muß dann nachgewiesen werden (bitte als Anlage beifügen).

Kosten

Die Gebührenhöhe wird durch das Bayerische Kostengesetz festgelegt:

  • Auskunftsgebühr je Person 10,00 EUR
  • Auskünfte aus dem archivierten Datenbestand (vor 1975):
    Auskunftsgebühr je Person 12,50 EUR

Ihre zuständigen Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner finden Sie hier:

Stadtverwaltung im Rathaus

AdresseStadtverwaltung im Rathaus
Rathausplatz 1
87527   Sonthofen
Kontakt
Telefon: 08321/615-0
Fax: 08321/615-294
Öffnungszeiten

Mo und Mi 8 – 12 und 13.30 – 17.00 Uhr
Di 8 – 13 Uhr
Do und Fr 8 – 12 Uhr
und gerne auch nach Vereinbarung

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