Auskünfte aus dem Melderegister
BeschreibungDas Einwohnermeldeamt gibt Ihnen Auskunft, wenn Sie die nach der Adresse einer Person suchen (Auskunft aus dem Melderegister). HinweiseDas Einwohnermeldeamt ist berechtigt, Ihnen grundsätzlich nur Auskunft über die Anschrift der von Ihnen gesuchten Person zu geben. Weiterreichende Auskünfte sind nur möglich, wenn Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen können (z.B. zur Verfolgung von Rechtsansprüchen oder wenn eine Klage erhoben werden soll) - dieses Interesse muß dann nachgewiesen werden (bitte als Anlage beifügen).KostenDie Gebührenhöhe wird durch das Bayerische Kostengesetz festgelegt:
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