Aufgrabungsgenehmigungen und verkehrsrechtliche Anordnungen
Für die für Baustellen notwendigen Straßensperrungen oder andere Straßensperrungen wie z.B. für Veranstaltungen benötigen Sie eine Aufgrabungsgenehmigung oder eine verkehrsrechtliche Anordnung, die der Fachbereich Tiefbau erlässt.
Hinweise
Für die Antragstellung füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus, das mindestens acht Tage vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Sonthofen per Mail (aufgrabungen@sonthofen.de) oder per Fax (08321/615-296) eingegangen oder persönlich im Rathaus (2. OG, Zimmer 40) abgegeben sein muss.
Sollten sich Fragen bei der Bearbeitung des Antrages ergeben, können diese gerne telefonisch (Ansprechpartner siehe untenstehend) oder durch einen Ortstermin geklärt werden.
Der Anstragsteller erhält einen Bescheid mit der Anordnung zur Beschilderung und Absicherung der Arbeitsstelle (Verkehrsanordnung) einschließlich der Kostenentscheidung. Dieser Bescheid wird per Post oder vorab per Mail zugestellt.
Die mit dem Bescheid verschickte Wiederherstellungsanzeige ist nach endgültiger Fertigstellung der Aufgrabung beim Fachbereich Tiefbau einzureichen. Danach erfolgt eine gemeinsame Abnahme.
Notwendige Unterlagen
- Dem Antrag sind die nach § 45 Abs. 6 StVO erforderlichen Verkehrszeichenpläne beizufügen.
Formular
Kosten
Für die Erteilung der Aufgrabungsgenehmigung sind Gebühren nach der Gebührensatzung für Sondernutzungen zu entrichten:
- bis drei Tage: 40 EUR
- bis eine Woche: 60 EUR
- bis zwei Wochen: 80 EUR
- je weitere Woche: 20 EUR
Informationen zum Datenschutz im Rahmen Ihrer Antragstellung
erhalten Sie >> hier.
Für Sie zuständig in der Stadtverwaltung
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Martin
Speck
Sachbearbeiter Fachbereich Tiefbau
|
08321/615-254 | 08321/615-9254 | 40 - OG 2 | martin.speck@sonthofen.de |
Ihre Ansprechpartner finden Sie hier
Stadtverwaltung im Rathaus
Kontakt
Öffnungszeiten
Mo und Mi 8 – 12 und 13.30 – 17.00 Uhr
Di 8 – 13 Uhr
Do und Fr 8 – 12 Uhr
und gerne auch nach Vereinbarung
Einwohnermeldeamt, FB Steuern und Standesamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung