Aufenthaltsbescheinigung
BeschreibungDas Einwohnermeldeamt ist zuständig für die Ausstellung von Aufenthaltsbescheinigungen. Diese benötigen Sie eventuell zur Vorlage bei einer Behörde. HinweiseSie können die Aufenthaltsbescheinigung entweder schriftlich oder durch persönliches Erscheinen im Einwohnermeldeamt beantragen. KostenFür das Ausstellen der Bescheinigung ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 € zu zahlen. Sie können diese Gebühr in bar dem Antrag beifügen (bitte keine Postwertzeichen). |