Anzeige von Veranstaltungen / öffentlichen Vergnügungen nach Art. 19 LStVG / Antrag auf Zulassung einer Veranstaltung

Beschreibung

Der Fachbereich Tourismus/Sport/Veranstaltungen/Kultur ist zuständig für die Entgegennahme von Anzeigen für "öffentliche Vergnügungen". Wer eine solche "öffentliche Vergnügung" - dies sind "Veranstaltungen, die Besucher unterhalten, belustigen, zerstreuen oder entspannen" sollen - veranstalten möchte, hat dies der Gemeinde unter Angabe der Art, des Ortes und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. Für regelmäßig wiederkehrende, gleichartige öffentliche Vergnügungen genügt eine einmalige Anzeige.

Hinweise

Für die Veranstaltung von öffentlichen Vergnügungen ist eine Erlaubnis notwendig, wenn
- die erforderliche Anzeige nicht fristgemäß erstattet wurde
- es sich um eine motorsportliche Veranstaltung handelt
- zu einer Veranstaltung, die außerhalb dafür bestimmter Anlagen stattfinden soll, mehr als 1000 Besucher zugleich zugelassen werden sollen.

Notwendige Unterlagen

Da die Anzeige persönlich unterschrieben werden muss, drucken Sie das untenstehende ausgefüllte Formular bitte aus und reichen es im Fachbereich Ordnung im Rathaus (siehe Anschrift auf dem Formular) ein.

Formulare zum Download

- Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung oder Vergnügung (Art. 19 Abs. 1 LStVG) / Antrag auf Zulassung einer Veranstaltung

Ihre zuständigen Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner finden Sie hier:

Stadtverwaltung im Rathaus

AdresseStadtverwaltung im Rathaus
Rathausplatz 1
87527   Sonthofen
Kontakt
Telefon: 08321/615-0
Fax: 08321/615-294
Öffnungszeiten

Mo und Mi 8 – 12 und 13.30 – 17.00 Uhr
Di 8 – 13 Uhr
Do und Fr 8 – 12 Uhr
und gerne auch nach Vereinbarung

Einwohnermeldeamt, FB Steuern und Standesamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung

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