Anzeige von Veranstaltungen / öffentlichen Vergnügungen nach Art. 19 LStVG / Antrag auf Zulassung einer Veranstaltung
BeschreibungDer Fachbereich Tourismus/Sport/Veranstaltungen/Kultur ist zuständig für die Entgegennahme von Anzeigen für "öffentliche Vergnügungen". Wer eine solche "öffentliche Vergnügung" - dies sind "Veranstaltungen, die Besucher unterhalten, belustigen, zerstreuen oder entspannen" sollen - veranstalten möchte, hat dies der Gemeinde unter Angabe der Art, des Ortes und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. Für regelmäßig wiederkehrende, gleichartige öffentliche Vergnügungen genügt eine einmalige Anzeige. HinweiseFür die Veranstaltung von öffentlichen Vergnügungen ist eine Erlaubnis notwendig, wenn Notwendige UnterlagenDa die Anzeige persönlich unterschrieben werden muss, drucken Sie das untenstehende ausgefüllte Formular bitte aus und reichen es im Fachbereich Ordnung im Rathaus (siehe Anschrift auf dem Formular) ein.Formulare zum Download |